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Datenschutz und Persönlichkeitsrecht

Neue Verordnung ab dem 25. Mai 2018

Kennen Sie Ihre Rechte? Vor allem beim Thema Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung ist es gar nicht einfach, den Überblick zu behalten. Das BDSG – Bundesdatenschutzgesetz – soll die Persönlichkeit jedes Menschen schützen und gerade im Zeitalter von offensiver Werbung, Onlinehandel und Onlinebanking wird dies immer wichtiger. Schnell wird man Opfer einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts.

Doch auch Unternehmer und Werbetreibende fragen sich, was erlaubt ist, wo die Grauzone aufhört und was bei einer eventuellen Klage auf Sie zukommt. Jeder Verstoß kann möglicherweise eine Ahndung durch eine Strafe für die handelnden Personen nach sich ziehen oder finanziellen Schadensersatz für den Betroffenen verursachen.

Wir beraten und vertreten Sie zu dieser komplexen und doch alltäglichen Thematik.

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Datenschutz und Persönlichkeitsrecht – BDSG

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