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Wohnungseigentumsrecht

Wenn’s mal Ärger gibt

Wohnungseigentümer sind vielfältigen rechtlichen Risiken ausgesetzt und zwangsläufig in die Gemeinschaft mit den anderen Wohnungseigentümern eingebunden. Jeden Wohnungseigentümer treffen hieraus finanzielle Verpflichtungen nach dem Wirtschaftsplan oder durch Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung. 

Häufig gibt es gegenläufige Interessen am Gemeinschaftseigentum oder Meinungsverschiedenheiten betreffend das Sondereigentum und dessen Nutzung. Bereits beim Kauf einer Eigentumswohnung ist es ratsam, die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung rechtlich zu prüfen sowie die Jahresabrechnung und Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung genau zu kennen. Hierdurch können Fragen nach ausreichenden Instandhaltungsrücklagen oder bereits gefasste Beschlüsse über Sonderumlagen geklärt und in die Kaufpreisverhandlung miteinbezogen werden.

Gerne vertritt Ariane X. Krause Sie natürlich auch in Angelegenheiten des Wohnungseigentumsrechtes, die vorstehend nicht aufgeführt sind.

  • Abgrenzung Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Teileigentum
  • Abgeschlossenheitsbescheinigung / Teilungserklärung / Aufteilungsplan
  • Gemeinschaftsordnung
  • Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
  • Haftung des Wohnungseigentümers und der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Nutzungsänderung
  • Gebrauchsüberlassung
  • Verwalter / Verwaltervertrag / Kosten der Verwaltung
  • Eigentümerversammlung (Einberufung, Ladung, Vorsitz, Protokoll)
  • Verwaltungsbeirat
  • Beschlüsse der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (WEG-Beschlüsse)
  • Instandhaltung / Instandsetzung
  • Gebrauchsregelungen
  • Beschlusskompetenz
  • Nutzungen / Kosten / Lasten
  • Betriebskosten
  • Bauliche Maßnahmen
  • Wirtschaftsplan / Jahresabrechnung / Rechnungslegung
  • Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung

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